Bildungsurlaube nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz

Datum

29.04.-01.05.10

27.-29.05.10

02.-04.09.10

04.-06.11.10

Thema

TA-Kompakt II - Supervision und Coaching

TA-Kompakt III - Skript und Übertragung

TA-Kompakt IV - Coaching und Führung

TA-Kompakt V - Spiele und Mentalisierung

Termine jeweils Do 15.30 - Sa 18.00 Uhr
Wer hat Anspruch?
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle ArbeitnehmerInnen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. (§2 Abs.2)
Wer hat keinen Anspruch?

Beamte, RichterInnen, SoldatInnen, Zivildienstleistende. ArbeitnehmerInnen, wenn andere Gesetze, Betriebs- oder Tarifrechtliche Vereinbarungen die Freistellung von der Arbeit für mindestens denselben Zeitraum regeln. (§2 Abs.1 Satz 2)

Anspruch pro Jahr?

5 Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahres. Bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen ändert sich der Anspruch entsprechend. (§2 Abs.4). Krankheitstage werden nicht angerechnet (§7). Nicht ausgeschöpfter BU kann im folgenden Jahr gemeinsam oder getrennt geltend gemacht werden. (§2 Abs.6 Satz 1). Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis maximal 4 Kalenderjahre zu einem 3-4-wöchigen BU zusammengefasst werden.

Anmeldung beim Arbeitgeber

mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit der Bestätigung des Veranstalters (§8 Abs.1).
Diese Angaben sind ohne Gewähr!

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